
Wege in die Psychotherapie
Wenn Sie auf der Suche nach einem Psychotherapieplatz sind, haben Sie sicher bereits mitbekommen, dass es leider nur eine unzureichende Anzahl verfügbarer Therapieplätze gibt. Deshalb empfehle ich Ihnen, sich bei so vielen Praxen wie möglich auf die Warteliste setzen zu lassen. Kassenpatient*innen können zusätzlich die Gelegenheit von Institutsambulanzen in ihrer Umgebung bzw. Praxen, die mit Ausbildungsinstituten zusammenarbeiten, nutzen, da diese häufig eine viel größere Anzahl an Therapieplätzen zur Verfügung stellen können. Privatpatient*innen können sich zusätzlich an Psychotherapeut*innen wenden, die keine Kassenzulassung haben und somit ausschließlich Privatversicherte behandeln dürfen.
Wie genau wird eine Psychotherapie beantragt und wer trägt die Kosten?
Kassenpatient*innen:
Zunächst wird während 1-3 Psychotherapeutischen Sprechstunden festgestellt, ob Therapiebedarf aufgrund einer psychischen Störung/Diagnose vorliegt. Ist dies der Fall, haben Sie Anspruch auf eine durch Ihre Krankenkasse getragene Psychotherapie. Ausgenommen hiervon sind beispielsweise Paartherapien oder Erziehungsberatungen, da hier zwar Therapie-/Beratungsbedarf bestehen kann, diesem Bedarf jedoch keine psychische Diagnose zugrunde liegt. Nach der Sprechstunde kann weitergehend die Probatorik (2-4 Sitzungen) zur Diagnostik und zum Kennenlernen genutzt werden. Erst hiernach erfolgt ein Antrag auf Psychotherapie durch Ihre Therapeut*in bei Ihrer Krankenkasse. Zunächst wird in der Regel eine Kurzzeittherapie von 12 Sitzungen beantragt, die um weitere 12 Sitzungen erweitert werden kann und hiernach bei Bedarf in eine Langzeittherapie umgewandelt werden kann (weitere 36 - 56 Sitzungen).
Privatpatient*innen:
Bei den privaten Krankenkassen gibt es leider keinen einheitlichen Ablauf, sondern dieser unterscheidet sich von Versicherung zu Versicherung. Manche stellen bei Therapiebedarf ein festes Kontingent an Stunden zur Verfügung, andere legen die Anzahl der Stunden individuell fest. Auch Art, Umfang und Zeitpunkt des Antrages unterscheiden sich stark. Des Weiteren unterschieden sich die Sätze pro Therapiestunde, die von den Versicherungen erstattet werden. Die Sitzungshonorare (50 Min.) für Privatpatient*innen und Selbstzahler*innen richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Seit dem 01.07.2024 wurden die Sätze den Regelsatzerhöhungen der gesetzlichen Krankenkassen angepasst, sodass die privaten Krankenversicherungen und die Beihilfe in der Regel die Kosten für Ihre Psychotherapie erstatten. Bitte klären Sie Ihre Individuellen Versicherungsbedingungen dennoch unbedingt vor Beginn der Behandlung direkt mit Ihrer Versicherung; da Sie potentiell nicht erstattete Kosten selbst tragen müssen.


Kontakt
Leider kann auch ich aktuell keine neuen Therapieplätze anbieten.
Sollten Sie Bedarf haben, können Sie sich bzgl. eines Wartelistenplatzes dennoch in der betreffenden Praxis oder über das Kontaktformular melden. Des Weiteren stehe ich Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.